Anträge und Geschäfte
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Anträge und Geschäfte
Anträge der Mitglieder des Hauses und Geschäfte, die an das Haus verwiesen werden, nimmt das Sekretariat S. K. M. Siegelbewahrer, der dem Haus vorsteht, entgegen.
Konstantin von Haltberg- commis de cuisine
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Re: Anträge und Geschäfte
Angesichts dessen, daß das Hohe Unterhaus des Parlamentes Seiner Majestät in seiner ordentlichen Sitzung, einberufen am 13. März 2014, den Haushalt der Krone 2014 in Form der Vorlage der Regierung Seiner Majestät jüngst angenommen hat,
beantrage ich im Namen des Hohen Hauses die Verabschiedung des besagten Haushaltes seitens des Hochwohllöblichen Oberhauses des Königlichen Parlamentes
und
angesichts dessen, daß das Hohe Unterhaus des Parlamentes Seiner Majestät in seiner ordentlichen Sitzung, einberufen am 13. März 2014, auf Antrag des sehr ehrenwerten Abgeordneten Stuck folgende Bitte an Seine Majestät
jüngst angenommen hat,
beantrage ich im Namen des Hohen Hauses die Verabschiedung der besagten Bitte seitens des Hochwohllöblichen Oberhauses des Königlichen Parlamentes.
Namens des Hohen Hauses
Die Präsidentin
Dr. J. Moumont
beantrage ich im Namen des Hohen Hauses die Verabschiedung des besagten Haushaltes seitens des Hochwohllöblichen Oberhauses des Königlichen Parlamentes
und
angesichts dessen, daß das Hohe Unterhaus des Parlamentes Seiner Majestät in seiner ordentlichen Sitzung, einberufen am 13. März 2014, auf Antrag des sehr ehrenwerten Abgeordneten Stuck folgende Bitte an Seine Majestät
1. Das Unterhaus Seiner Majestät grüßt Seinen gnädigen Souverän.
2. Die im Unterhaus Seiner Majestät versammelten Berater der Krone ersuchen die Krone, ein Gesetz zur Regelung der Beziehungen der Krone mit der Krone von Ceymur zu erlassen.
3. Besagtes Gesetz soll der Krone dazu dienen, die Leitlinien der bilateralen Beziehungen zur Krone von Ceymur hinsichtlich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, des Warenaustausches, der sicherheitspolitischen Kooperation und des Personenverkehrs und der Migration festzulegen.
4. Fragen des Fischereirechtes und der Anerkennung der Grenzen zur See der Hoheitsgebiete der besagten Herrscher sollen nicht Bestandteil des besagten Gesetzes sein.
5. Besagtes Gesetz soll hinsichtlich der Dienststellung und Besoldung der Gesandtschaft der Krone am Hofe zu Ceymur eine Revision der Tabellen und Bestimmungen festlegen, oder eine Durchführung auf dem Verordnungswege ermächtigen.
jüngst angenommen hat,
beantrage ich im Namen des Hohen Hauses die Verabschiedung der besagten Bitte seitens des Hochwohllöblichen Oberhauses des Königlichen Parlamentes.
Namens des Hohen Hauses
Die Präsidentin
Dr. J. Moumont
Julia Moumont- demi chef de partie
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Re: Anträge und Geschäfte
Hohe Präsidentin,
ergeben entbiete ich Frau Präsidentin meinen Gruß.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Anträge. Gestatten Sie mir eine Rückfrage. Müsste die Formulierung des Antrages an das Oberhaus nicht dergestalt lauten:
sodaß im Falle einer Annahme der Parlamentsbeschluss dann so lauten dürfte:
Mit der Bitte um Antwort habe ich die Ehre Frau Präsidentin ergebenster Diener zu sein,
Seine Durchlaucht
Markgraf Konstantin von Haltberg
Seiner Majestät Siegelbewahrer
ergeben entbiete ich Frau Präsidentin meinen Gruß.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Anträge. Gestatten Sie mir eine Rückfrage. Müsste die Formulierung des Antrages an das Oberhaus nicht dergestalt lauten:
1. Das Oberhaus Seiner Majestät grüßt Seinen gnädigen Souverän.
2. Die im Oberhaus Seiner Majestät versammelten Berater der Krone ersuchen die Krone, ein Gesetz zur Regelung der Beziehungen der Krone mit der Krone von Ceymur zu erlassen.
3. Besagtes Gesetz soll der Krone dazu dienen, die Leitlinien der bilateralen Beziehungen zur Krone von Ceymur hinsichtlich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, des Warenaustausches, der sicherheitspolitischen Kooperation und des Personenverkehrs und der Migration festzulegen.
4. Fragen des Fischereirechtes und der Anerkennung der Grenzen zur See der Hoheitsgebiete der besagten Herrscher sollen nicht Bestandteil des besagten Gesetzes sein.
5. Besagtes Gesetz soll hinsichtlich der Dienststellung und Besoldung der Gesandtschaft der Krone am Hofe zu Ceymur eine Revision der Tabellen und Bestimmungen festlegen, oder eine Durchführung auf dem Verordnungswege ermächtigen.
sodaß im Falle einer Annahme der Parlamentsbeschluss dann so lauten dürfte:
1. Die Häuser des Parlamentes Seiner Majestät grüßen Ihren gnädigen Souverän.
2. Die in den Häusern des Parlamentes Seiner Majestät versammelten Berater der Krone ersuchen die Krone, ein Gesetz zur Regelung der Beziehungen der Krone mit der Krone von Ceymur zu erlassen.
3. Besagtes Gesetz soll der Krone dazu dienen, die Leitlinien der bilateralen Beziehungen zur Krone von Ceymur hinsichtlich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, des Warenaustausches, der sicherheitspolitischen Kooperation und des Personenverkehrs und der Migration festzulegen.
4. Fragen des Fischereirechtes und der Anerkennung der Grenzen zur See der Hoheitsgebiete der besagten Herrscher sollen nicht Bestandteil des besagten Gesetzes sein.
5. Besagtes Gesetz soll hinsichtlich der Dienststellung und Besoldung der Gesandtschaft der Krone am Hofe zu Ceymur eine Revision der Tabellen und Bestimmungen festlegen, oder eine Durchführung auf dem Verordnungswege ermächtigen.
Mit der Bitte um Antwort habe ich die Ehre Frau Präsidentin ergebenster Diener zu sein,
Seine Durchlaucht
Markgraf Konstantin von Haltberg
Seiner Majestät Siegelbewahrer
Konstantin von Haltberg- commis de cuisine
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Re: Anträge und Geschäfte
Ich beantrage dem Hochwohllöblichen Hause, Seinen Gnaden dem Markgrafen von Haltberg als Vorschlag zur Ernennung des Markgräflichen Justizdirektors des Markgräflichen Haltberger Amtsgerichtes folgende Liste zu unterbreiten:
1. Louis Moumont
2. Julia Moumont
3. Antoine Pomery
1. Louis Moumont
2. Julia Moumont
3. Antoine Pomery
Jules Pontneuf- chef de partie
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