Königliches Tribunal von Melba
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Königliches Tribunal von Melba
Aufgrund der Souveränitätscharta von 1868, welche die Realunion zwischen Livornien und Melba regelt, ist die Justiz in Melba vollständig von derjenigen des übrigen Königreiches getrennt. Die beiden einzigen Ausnahmen bilden die Zuständigkeiten der Justizkommission des Oberhauses und die Militärjustiz für in Melba ansässige Angehörige der Streitkräfte, sofern sie nicht melbischen Regimentern angehören.
Die Zivil-, Verwaltungs- und Strafjustiz wird durch das Königliche Tribunal von Melba versehen, welches zudem über eine eigene Kriegsgerichtskammer für die melbischen Regimenter der Krone verfügt. Verhandlungen in dritter Instanz werden nicht an das Krongericht in Altburg überwiesen, sondern durch den Kassationsausschuss des Tribunals selbst bearbeitet.
Die Krone ernennt auf Vorschlag des Constablers den Justizdirektor von Melba und weitere Richter in nicht festgelegter Zahl. Die Ernennungen benötigen die Bestätigung des Unterhauses, wobei nur die Abgeordneten aus Melba stimmberechtigt sind.
Weil das Königliche Tribunal ein Gerichtshof der Krone unter ihrem Titel des Königs beider Archipele und nicht etwa des Königs von Melba ist, gibt es Tendenzen in radikalen föderalistischen Kreisen, dem Gericht die Anerkennung zu versagen und stattdessen einer melbischen Schiedsgerichtsregelung zu vertrauen.
Die Zivil-, Verwaltungs- und Strafjustiz wird durch das Königliche Tribunal von Melba versehen, welches zudem über eine eigene Kriegsgerichtskammer für die melbischen Regimenter der Krone verfügt. Verhandlungen in dritter Instanz werden nicht an das Krongericht in Altburg überwiesen, sondern durch den Kassationsausschuss des Tribunals selbst bearbeitet.
Die Krone ernennt auf Vorschlag des Constablers den Justizdirektor von Melba und weitere Richter in nicht festgelegter Zahl. Die Ernennungen benötigen die Bestätigung des Unterhauses, wobei nur die Abgeordneten aus Melba stimmberechtigt sind.
Weil das Königliche Tribunal ein Gerichtshof der Krone unter ihrem Titel des Königs beider Archipele und nicht etwa des Königs von Melba ist, gibt es Tendenzen in radikalen föderalistischen Kreisen, dem Gericht die Anerkennung zu versagen und stattdessen einer melbischen Schiedsgerichtsregelung zu vertrauen.
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