Markgräfliches Haltberger Amtsgericht
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Markgräfliches Haltberger Amtsgericht
Das Haltberger Amtsgericht wird durch den Markgräflichen Justizdirektor geleitet, den der Markgraf aus einer ihm durch das Oberhaus vorgelegten Dreierliste auswählt und ernennt. Ihm zur Seite stehen vier Markgräfliche Assessoren, die der Markgraf auf Vorschlag des Justizdirektors ernennt und die durch den Justizausschuss des Unterhauses bestätigt werden müssen. Das Markgräfliche Amtsgericht ist abgesehen von der Militärgerichtsbarkeit für alle Fälle in erster und zweiter Instanz zuständig, die innerhalb der Markgrafschaft anfallen. Während die erstinstanzlichen Verfahren in der Regel durch einen Einzelrichter bearbeitet werden, kommen Berufungen meist vor die Große Kammer, in der alle fünf Richter Einsitz nehmen.
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