Königliches Zivil- und Verwaltungstribunal Valent
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Königliches Zivil- und Verwaltungstribunal Valent

Die Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Niederlivornien und Seeland obliegt dem Königlichen Tribunal in Valent. Berufungsverfahren aus beiden Provinzen und zudem auch aus Garupano fallen ebenso in die Zuständigkeit des Gerichtshofes. Das aus einem Direktor und zwei bis fünfzehn Richtern bestehende Tribunal schlägt für Neubesetzungen von Richterposten dem Justizausschuss des Unterhauses geeignete Kandidaten vor, der aus einem Dreiervorschlag des Tribunals eine Nomination vornimmt. Die Ernennung erfolgt sodann durch die Krone, was der Regierung Seiner Majestät faktisch ein Vetorecht einräumt.
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