Conseil général
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Conseil général
Die Legislative von St. Etienne besteht aus zwei Kammern. Der Conseil privé du St. Etienne setzt sich aus dem gouverneur en titre, dem Staatssekretär für koloniale Angelegenheiten in Altburg, dem Constabler von St. Etienne und zwei durch die Krone auf Vorschlag des Gouverneurs e. r. ernannten Geheimräten zusammen und verfügt über die Möglichkeit eines aufschiebenden Vetos und das Recht, Gesetze dem Geheimrat des Königs zur Prüfung vorzulegen. Der Conseil général besteht aus 15 für vier Jahre gewählten Abgeordneten. Der Conseil wählt aus seiner Mitte die Regierung der Kolonie, die durch den Gouverneur ernannt wird.
Re: Conseil général
Als Staatssekretär für koloniale Angelegenheiten ist Martin Kurz von Amtes wegen Mitglied des Conseil privé von St. Etienne.
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