Commission für die hohe und niedere Gerichtsbarkeit
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Commission für die hohe und niedere Gerichtsbarkeit
Im Namen des Oberhauses übt sein Justizausschuss, die Commission für die hohe und niedere Gerichtsbarkeit, die Funktion des Hauses als Gericht aus. Der Commission steht der Siegelbewahrer vor. Die vier weiteren Richter werden von der Krone aus der Mitte des Oberhauses ernannt und durch das Krongericht nominiert.
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