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Spielregeln

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Beitrag von Spielleitung 09.06.14 9:54

1. Jeder Mitspieler darf sich mit beliebig vielen Identitäten registrieren und an der Simulation beteiligen.

2. Handlungen der nicht registrierten Bevölkerungsmehrheit wie die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen werden durch angemeldete Mitspieler simuliert.

3. Um an der Wahlsimulation teilnehmen zu dürfen, muss eine Identität durch die Spielleitung auf die Liste der Wahlsimulatoren aufgenommen werden.

4. Eine Aufnahme auf die Liste der Wahlsimulatoren ist an folgende Bedingungen geknüpft:

a) Registrierung der Identität wenigstens 14 Tage vor Aufnahme in die Liste

b) Mindestens 20 verfasste Beiträge

c) Mindestens fünf innerhalb der letzten 60 Tage verfasste Beiträge, wovon der Antrag um Aufnahme in die Liste nicht mitgerechnet wird

d) Öffentliche oder private Mitteilung an die Spielleitung über die anderen Identitäten innerhalb der Simulation, sowie öffentlichen Ämter in anderen virtuellen Nationen.

e) Kein wirksamer Ausschluss von der Wahlsimulation durch die Spielleitung aufgrund von Verstössen gegen die Spielregeln.

5. Die Wahlsimulatoren verfügen über ein ihrer Aktivität entsprechendes Gewicht.

6. Die Spielleitung legt einen Stichtag und eine Uhrzeit zur Zählung der Beiträge fest.

7. Der prozentuale Anteil jedes Wahlsimulatoren an der Gesamtbeitragszahl aller Wahlsimulatoren zum Zeitpunkt des Stichtages ergibt den prozentualen Anteil an simulierten Stimmberechtigten. Die Spielleitung kann Rundungen vornehmen.

8. Jeder Wahlsimulator verteilt entsprechend seinem prozentualen Anteil in jedem Wahlkreis Prozentpunkte der Wähler auf Kandidaten und Nichtwähler. Er ist dabei an folgende Einschränkungen gebunden:

a) Jeder Kandidat muss Stimmen erhalten.

b) In jedem Wahlkreis existieren Nichtwähler.

c) Der Wähleranteil einer Liste darf sich gegenüber der letzten oder vorletzten Wahl nicht mehr als verdreifachen, es sei denn es existieren nicht genügend Wahlvorschläge oder es kann ein plausibler und in der Simulation ersichtlicher Grund geltend gemacht werden.

9. Entscheidungen der Stimmverteilung orientieren sich an einer realistischen Einschätzung der Bevölkerung und der Simulation durch den Wahlsimulatoren und nicht an seiner persönlichen Präferenz.

10. Auf Nachfrage muss eine Entscheidung begründet werden. Gibt ein Wahlsimulator einer Liste die Hälfte oder mehr seiner Prozentpunkte, muss er eine plausible und in der Simulation nachvollziehbare Begründung veröffentlichen.

11. Nimmt ein Wahlsimulator seine Pflicht nicht wahr, kann die Spielleitung in seine Rechte eintreten.

12. Verstösst ein Wahlsimulator gegen die Spielregeln, kann er von der Spielleitung verwarnt, von der Liste ausgeschlossen und sein Entscheid geändert werden.

13. Beispiel: Spieler A mit 200 und Spieler B mit 800 Beiträgen befinden sich auf der Liste der Wahlsimulatoren. Die drei Parteien X, Y und Z stellen sich zur Wahl. Spieler B entscheidet in jedem Wahlkreis über das Wahlverhalten von 80 % der Bevölkerung. In Wahlkreis 1 verteilt er 20 % auf Nichtwähler, 30 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 20 % auf Partei Z. Spieler B verteilt 4 % auf Nichtwähler, 1 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 5 % auf Partei Z. Das Gesamtresultat in Wahlkreis 1 lautet daher: 24 % Nichtwähler, 31 % für Partei X, 20 % für Partei Y und 25 % für Partei Z.

Von der Spielleitung erlassen
Am 09. Juni 2014

Spielleitung
directeur général

Anzahl der Beiträge : 143
Gulden b. A. : 379881
Anmeldedatum : 26.10.13

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